1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für alle Verträge über die entgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten (White Space und Mint Space, Berlin-Kreuzberg) der Dark Horse AG, Glogauer Str. 6, 10999 Berlin ("Dark Horse", "Vermieter") an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ("Mieter"). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Dark Horse ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Buchung
Anfragen des Mieters stellen ein Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags dar. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch Dark Horse zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Mietzeitraum, Zugangs- und Nutzungszeiten
Die gebuchte Mietzeit umfasst ausschließlich den in der Buchungsbestätigung genannten Zeitraum. Auf- und Abbauzeiten sind, sofern benötigt, separat zu buchen und im Vorfeld mit Dark Horse abzustimmen. Eine Überschreitung der gebuchten Zeit ohne vorherige Absprache berechtigt Dark Horse zur Nachberechnung angefallener Mehrzeit sowie ggf. zur Beendigung der Veranstaltung. Der Raum ist zum vereinbarten Zeitpunkt in dem Zustand zu übergeben, in dem er übernommen wurde.
4. Leistungsumfang
Im vereinbarten Nutzungsentgelt enthalten sind die gebuchten Räumlichkeiten inklusive der vorhandenen Grundausstattung (Mobiliar, Whiteboards, Präsentationstechnik) gemäß aktueller Raumbeschreibung. Zusatzleistungen (z. B. zusätzliche Technik, Personal, Catering durch Dark Horse) werden gesondert vereinbart und berechnet.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Bei einem vereinbarten Gesamtnutzungsentgelt (ohne Catering) von mehr als 3.000 € wird mit der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtnutzungsentgelts fällig. Die feste Reservierung der Räumlichkeiten erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang dieser Anzahlung auf dem Konto von Dark Horse. Bei einem Gesamtnutzungsentgelt von 3.000 € oder weniger ist keine Anzahlung zu leisten; die Buchung gilt mit der Buchungsbestätigung als reserviert. Der verbleibende bzw. bei Buchungen bis 3.000 € der gesamte Restbetrag wird nach erbrachter Leistung, d. h. im Anschluss an die Veranstaltung, in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Catering
Der Mieter kann eigenes bzw. externes Catering organisieren. Externe Caterer sind Dark Horse spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung mitzuteilen, insbesondere im Hinblick auf Anlieferzeiten und Nutzung der Küchen-/Pantry-Bereiche. Die Nutzung der Küche erfolgt nach Einweisung durch Dark Horse; Kochstellen und Küchengeräte sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Entsorgung von Speiseresten und Verpackungsmaterial sowie die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorgaben seines Caterers selbst verantwortlich. Dark Horse übernimmt keine Haftung für vom Mieter beauftragtes externes Catering.
7. Hausordnung
Der Mieter verpflichtet sich sowie seine Teilnehmenden und Dienstleister zur Einhaltung folgender Regeln:
- In sämtlichen Innenräumen gilt ein striktes Rauchverbot.
- Zur Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft ist auf angemessene Lautstärke zu achten; ab 22:00 Uhr sind Musik- und Geräuschemissionen auf Zimmerlautstärke zu reduzieren, insbesondere bei geöffneten Fenstern.
- Die Räumlichkeiten dürfen nicht für private Feiern oder Partyveranstaltungen genutzt werden; sie stehen ausschließlich für Workshops, Seminare, Trainings, Meetings, Konferenzen und vergleichbare geschäftliche bzw. berufliche Veranstaltungen zur Verfügung.
- Den Anweisungen des anwesenden Dark-Horse-Personals ist Folge zu leisten.
Bei Verstößen ist Dark Horse berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen oder zu beenden; ein Anspruch auf Rückerstattung des Nutzungsentgelts besteht in diesem Fall nicht.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter hat die überlassenen Räume, das Mobiliar und die technische Ausstattung pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen. Bauliche Veränderungen, das Anbringen von Materialien an Wänden, Decken oder Fenstern sowie offenes Feuer bedürfen der vorherigen Zustimmung von Dark Horse. Eine Unter- oder Weitervermietung der Räume an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Dark Horse ausgeschlossen. Der Mieter stellt während der gesamten Nutzungsdauer eine verantwortliche Ansprechperson vor Ort sicher.
9. Haftung und Schadensersatz
Eine pauschale Kaution wird nicht erhoben. Der Mieter haftet jedoch für Schäden an Räumlichkeiten, Mobiliar, technischer Ausstattung oder sonstigem Eigentum von Dark Horse, die durch ihn, seine Teilnehmenden, Gäste oder beauftragten Dienstleister während der Nutzungsdauer schuldhaft verursacht werden. Schäden werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Dem Mieter wird empfohlen, für die Veranstaltung eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorzuhalten. Dark Horse haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; im Übrigen haftet Dark Horse nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Für vom Mieter oder seinen Gästen in die Räume eingebrachte Gegenstände übernimmt Dark Horse keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
10. Technische Ausstattung
Die Nutzung bereitgestellter Technik (z. B. Beamer, Audioanlagen, WLAN) erfolgt nach kurzer Einweisung durch Dark Horse. Eigenmächtige Eingriffe in die technische Infrastruktur sind nicht gestattet. Bei technischen Störungen ist Dark Horse umgehend zu informieren; ein Anspruch auf Minderung des Nutzungsentgelts besteht nur bei von Dark Horse zu vertretenden, erheblichen und nicht kurzfristig behebbaren Störungen.
11. Reinigung und Rückgabe
Für die Endreinigung wird pro Buchung und Raum eine Pauschale in Höhe von 90 € (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich unabhängig davon, die Räume besenrein und in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen sowie mitgebrachtes Material und Abfall über das übliche Maß hinaus selbst zu entsorgen. Bei außergewöhnlichem Reinigungsaufwand (z. B. starke Verschmutzung, Rückstände von Konfetti, Farben o. Ä.), der über die reguläre Endreinigung hinausgeht, behält sich Dark Horse vor, die zusätzlichen Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.
12. Stornierung und Umbuchung
Storniert der Mieter die Buchung vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, gilt folgende Staffel bezogen auf das vereinbarte Gesamtnutzungsentgelt (ohne Catering):
| Stornierung | Vergütung |
|---|---|
| Bis zum 30. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn | kostenlose Stornierung, keine Vergütung fällig. |
| Bis zum 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn | 50 % des vereinbarten Gesamtnutzungsentgelts. |
| Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen (No-Show) | 100 % des vereinbarten Gesamtnutzungsentgelts. |
Wurde eine Anzahlung geleistet (Buchungen über 3.000 €, siehe §5), erstattet Dark Horse dem Mieter den Betrag, der die nach vorstehender Staffel geschuldete Vergütung übersteigt. Bei Buchungen bis 3.000 € (keine Anzahlung) wird die nach der Staffel jeweils geschuldete Vergütung dem Mieter im Nachgang in Rechnung gestellt. Dark Horse muss sich dabei den Wert ersparter Aufwendungen sowie Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung der Räumlichkeiten für den betroffenen Zeitraum anrechnen lassen. Stornierungskosten für bereits beauftragtes oder bestelltes Catering werden dem Mieter, vorbehaltlich vorstehender Anrechnungspflicht, zu 100 % in Rechnung gestellt.
13. Höhere Gewalt
Können Räumlichkeiten aufgrund von Umständen, die Dark Horse nicht zu vertreten hat (z. B. behördliche Anordnungen, Naturereignisse, Streik, Pandemie), nicht zur Verfügung gestellt werden, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall anteilig für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
14. Musiknutzung / GEMA
Für die musikalische Untermalung eigener Veranstaltungen (z. B. Hintergrundmusik, DJ) ist der Mieter selbst für die Anmeldung und Klärung etwaiger GEMA-Gebühren sowie sonstiger urheberrechtlicher Ansprüche verantwortlich und stellt Dark Horse insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
15. Datenschutz und Bildmaterial
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Buchung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Dark Horse. Sollen im Rahmen der Veranstaltung Foto- oder Videoaufnahmen der Räumlichkeiten für eigene Marketingzwecke von Dark Horse angefertigt werden, wird dies vorab gesondert mit dem Mieter abgestimmt.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Fragen zur Raumbuchung? Schreib uns.
spaces@thedarkhorse.de